Satzung

vom 21. Oktober 2008;
zuletzt geändert durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 6. Mai 2013

§ 1 Name und Einrichtung

  1. Die durch diese Satzung errichtete Einrichtung trägt den Namen „Interdisziplinäres Zentrum für Editionswissenschaften der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg“ (im Folgenden genannt „IZ Editionswissenschaften“).
  2. Das IZ Editionswissenschaften ist ein
    • langfristiger, aber nicht auf Dauer angelegter Zusammenschluss von Hochschullehrern der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
    • mehrerer wissenschaftlicher Disziplinen
    • aus zwei Fakultäten
    • mit fachübergreifendem Charakter,
    • in Zusammenarbeit mit außeruniversitären Partnern
    • zum Zwecke der Förderung und Durchführung gemeinsamer Vorhaben auf den Gebieten von Forschung und Lehre im Bereich Editionswissenschaften und
    • der Vertreter dieser Anliegen innerhalb und außerhalb der Universität Erlangen-Nürnberg.
  3. Das IZ Editionswissenschaften ist ein Zusammenschluss außerhalb der durch den staatlichen Gliederungsbescheid bestimmten Organisationsstruktur (vgl. Art. 19 Abs. 5 BayHSchG).

§ 2 Ziele und Aufgaben

  1. Aufgabe des IZ Editionswissenschaften ist die fächerübergreifende Koordination und Organisation der Forschung, Lehre und Weiterbildung im Bereich der Editionswissenschaften an der Universität Erlangen-Nürnberg.
  2. Das IZ Editionswissenschaften fördert die Kooperation mit entsprechenden Institutionen in der Region sowie mit nationalen und internationalen Institutionen.
  3. Ein zentrales Anliegen des Zentrums ist die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses im Bereich der Editionswissenschaften.

§ 3 Organisation des IZ

  1. Organe des IZ Editionswissenschaften sind:
    1. Mitgliederversammlung
    2. Vorstand und geschäftsführender Sprecher
  2. Die Mitgliederversammlung entscheidet über alle grundsätzlichen Angelegenheiten. Das IZ Editionswissenschaften wird vom Vorstand und seinem Sprecher geleitet.

§ 4 Mitgliedschaft im IZ Editionswissenschaften

  1. Gründungsmitglieder sind die Hochschullehrer, die an der Sitzung der Initiativgruppe zur Gründung des IZ am 8. Juli 2008 teilgenommen haben, bei der dieser Satzungsentwurf verabschiedet wurde.
  2. Als Mitglieder können in das IZ Editionswissenschaften aufgenommen werden
    1. Hochschullehrer und hauptberufliche Mitarbeiter der Universität Erlangen-Nürnberg (stimmberechtigt),
    2. Alle anderen (nicht hauptberuflichen) Hochschulmitglieder der Universität Erlangen-Nürnberg oder Vertreter anderer Universitäten, Einrichtungen oder Körperschaften sowie externe Kooperationspartner, welche die Ziele und den Zweck des IZ Editionswissenschaften in geeigneter Weise fördern und unterstützen und im Sinne der Zweckbestimmung am IZ Editionswissenschaften mitarbeiten wollen (nicht stimmberechtigt, beratend).
  3. Eine Mitgliedschaft kann über den Vorstand des IZ Editionswissenschaften beantragt werden. Die Mitgliederversammlung entscheidet auf Vorschlag des Vorstandes über die Aufnahmeanträge.
  4. Die Beendigung der Mitgliedschaft ist durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand zulässig oder die Mitgliedschaft erlischt mit dem Ende der hauptberuflichen Tätigkeit an der FAU.

§ 5 Mitgliederversammlung des IZ Editionswissenschaften

  1. Die am IZ Editionswissenschaften beteiligten, stimmberechtigten Hochschullehrer bilden die Mitgliederversammlung.
  2. Die Mitgliederversammlung entscheidet über alle grundsätzlichen Angelegenheiten des IZ Editionswissenschaften. Sie befindet insbesondere über
    1. die Aufnahme weiterer Mitglieder,
    2. die Wahl des Vorstandes,
    3. die Planung und Durchführung von Vorhaben zur Förderung der Zielsetzungen des IZ Editionswissenschaften gemäß § 2 dieser Satzung,
    4. Änderung dieser Satzung.
  3. Eine ordentliche Mitgliederversammlung tritt jederzeit auf Antrag des Vorstandes oder auf Antrag von mindestens einem Drittel der Mitglieder, zumindest jedoch einmal im Jahr zusammen.
  4. Beschlussfähigkeit liegt dann vor, wenn mindestens ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Bei fehlender Beschlussfähigkeit ist die Einholung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung auf postalischem Weg (schriftlich per Brief, Fax oder Email) möglich.

§ 6 Vorstand und Vorstandssprecher des IZ Editionswissenschaften

  1. Der Vorstand umfasst drei Mitglieder, von denen eines das Amt des geschäftsführenden Sprechers bekleidet. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung aus ihren Reihen für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt.
  2. Der Vorstand wählt aus seinen Reihen den geschäftsführenden Sprecher und bestimmt die Reihenfolge seiner Vertretung durch die anderen Vorstandsmitglieder.
  3. Der Vorstand tritt auf Einladung des Vorstandssprechers zusammen. Es findet mindestens eine Vorstandssitzung pro Jahr statt.
  4. Der Vorstand nimmt folgende Aufgaben wahr:
    1. Er leitet und koordiniert das IZ Editionswissenschaften.
    2. Er präsentiert das IZ Editionswissenschaften nach außen und leitet die Öffentlichkeitsarbeit.
    3. Er führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus.
  5. Der Vorstandssprecher oder im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter nimmt folgende Aufgaben wahr:
    1. Er beruft Sitzungen des Vorstands und der Mitgliederversammlung ein und leitet die Sitzungen.
    2. Er führt die laufenden Geschäfte des IZ Editionswissenschaften und vertritt diese gegenüber der Hochschulleitung und nach außen.
    3. Er führt die Beschlüsse des Vorstandes aus.
    4. Er erstattet der Hochschulleitung jeweils zum Ende eines Studienjahres einen Jahresbericht &über die Arbeit des IZ Editionswissenschaften.

§ 7 Sitzungsmodus

  1. Die Einladungen zur Mitgliederversammlung oder zu der Sitzung des Vorstandes sollen schriftlich durch den Vorstandssprecher unter der Angabe der Tagesordnung an alle jeweiligen Mitglieder mindestens 14 Tage vor dem Sitzungstermin erfolgen. Wird eine Fortsetzung einer laufenden Sitzung zu einem späteren Zeitpunkt erforderlich, so kann dies ohne gesonderte Einladung in der Sitzung beschlossen werden.
  2. Die Tagesordnung der Mitgliederversammlung oder der Sitzung des Vorstandes wird vom Sprecher vorbereitet. Ergänzungen können von den Mitgliedern der jeweiligen Organe bis zum Sitzungstermin bzw. bei Sitzungsbeginn vorgeschlagen werden.
  3. Von der Mitgliederversammlung und den Sitzungen des Vorstandes werden Ergebnisprotokolle verfasst, die allen Mitgliedern der Mitgliederversammlung innerhalb von 14 Tagen zugesandt werden.

§ 8 Wahlen und Abstimmungen

  1. Die Abstimmungen der Mitgliederversammlung erfolgen in der Regel offen. Auf Antrag sind die Abstimmungen geheim. Bei Abstimmungen ist Stimmenthaltung möglich. Stimmenthaltung gilt als nicht abgegebene Stimme. Ein Antrag gilt als angenommen, wenn er mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen kann. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
  2. Wahlen in der Mitgliederversammlung finden, sofern es keine Gegenkandidaten gibt, in offener, sonst in geheimer Abstimmung statt. Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen erhalten hat. Stimmenthaltungen zählen nicht als abgegebene Stimme.
  3. Die Wiederwahl eines Vorstandsmitgliedes und des Vorstandssprechers ist möglich.
  4. Der Vorstand beschließt mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

§ 9 Satzungsänderungen

Für Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder nötig.

§ 10 Auflösung

Das IZ Editionswissenschaften löst sich auf, wenn dies eine Mehrheit von 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder beschließt.

§ 11 Inkrafttreten

Die vorliegende Satzung tritt am Tage ihrer Verabschiedung durch die Mitgliederversammlung, dem 21. Oktober 2008, in Kraft.